условия

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr


§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
  • 1.1 Angebote der Kompass Bus GmbH sind freibleibend und unverbindlich, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  • 1.2 Der Besteller kann einen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich erteilen. Der Besteller ist an seinen Auftrag 14 Tage gebunden. Ein Vertrag mit der Kompass Bus GmbH kommt erst mit Zugang einer schriftlichen oder in elektronisch Form erteilten Auftragsbestätigung durch die Kompass Bus GmbH innerhalb dieser Frist beim Besteller zustande oder bei kurzfristigen Buchungen durch Annahme der Beförderungsleistung, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Bei kurzfristigen Buchungen bis zu 14 Tagen vor Beförderungsbeginn kann auch die sofortige schriftliche oder in elektronischer Form erteilte Bestätigung oder die Annahme der Beförderungsleistung durch den Besteller zum Abschluss des Beförderungsvertrages führen.
  • 1.3 Maßgebend für den Inhalt des Beförderungsvertrages sind das Angebot, die schriftliche Auftragsbestätigung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kompass Bus GmbH. Enthält die Auftragsbestätigung gegenüber dem Auftrag Änderungen oder Abweichungen, wird der Inhalt der Bestätigung Vertragsgrundlage, wenn der Besteller binnen 1 Woche nach Zugang der Bestätigung deren Annahme erklärt oder die Beförderungsleistung unbeanstandet entgegennimmt.
  • 1.4 Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Beförderungsvertrags werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich mit der Kompass Bus GmbH vereinbart wurden. Derartige Vereinbarungen sind schriftlich oder in elektronischer Form festzuhalten.
  • 1.5 Beabsichtigt der Besteller die Beförderung von Fußballfans oder politisch motivierten Gruppierungen, so hat er die Kompass Bus GmbH hierauf in seinem Auftrag bzw. in seiner Buchung schriftlich oder in elektronischer Form hinzuweisen.
§ 2 Leistungen und Leistungsänderungen
  • 2.1 Die vertragliche Leistung des Beförderungsvertrags beinhaltet die Bereitstellung der notwendigen Anzahl von Omnibussen mit Fahrer und die Organisation der Durchführung der vertraglich vereinbarten Beförderung. Die Kompass Bus GmbH steht es frei, Subunternehmer auch aus dem europäischen Ausland mit der Erbringung der Beförderungsleistung zu beauftragen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, wird lediglich ein Fahrer zur Verfügung gestellt, der im Rahmen der gesetzlichen Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten tätig wird.
  • 2.2 Zu der vertraglichen Leistung zählen nicht:
    • a. Eine Beaufsichtigung der Fahrgäste, von Sachen, die seitens des Bestellers oder der Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs назадgelassen werden, und des Vorgangs der Be- bzw. Entladung des Gepäcks des Bestellers bzw. der Fahrgäste.
    • b. Die Einhaltung der Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Einhaltung der sich aus diesen Regelungen ergebenden oder sonstigen weiteren Verpflichtungen.
  • 2.3 Sollten nach Zustandekommen des Vertrags Umstände auftreten, die eine Leistungsänderung seitens der Kompass Bus GmbH notwendig werden lassen und von dieser nicht treuwidrig herbeigeführt worden sind, sind diese Leistungsänderungen als zulässig anzusehen, soweit sie unerheblich und für den Besteller zumutbar sind. Die Kompass Bus GmbH wird den Besteller über Leistungsänderungen nach Kenntnisnahme des die Leistungsänderung begründenden Umstands informieren.
  • 2.4 Leistungsänderungen seitens des Bestellers sind der Kompass Bus GmbH vorab schriftlich oder auf elektronischem Wege mitzuteilen und werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn die Kompass Bus GmbH ihre Zustimmung ausdrücklich auf schriftlichem oder auf elektronischem Wege erteilt.
§ 3 Vergütung
  • 3.1. Der Besteller hat die vertraglich vereinbarte Vergütung, zuzüglich etwaiger, sich aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen ergebenden Kosten, zu leisten. In der Vergütung nicht enthalten sind mit der Beförderung in Zusammenhang stehende Nebenkosten, wie z.B. Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, mindestens in Form von Halbpension, für den Fahrer, vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung.
  • 3.2. Die Kompass Bus GmbH behält sich vor, Mehrkosten zu berechnen, die auf nicht von der Kompass Bus GmbH zu vertretende Umstände назадzuführen sind, wie z.B. unvorhergesehene Routen- oder Programmänderungen, soweit diese dem Besteller zuzurechnen oder auf einen unter Ziff. 6.1. genannten Umstand назадzuführen sind.
  • 3.3 Der Besteller hat innerhalb von 14 Tage ab Zugang der Auftragsbestätigung seitens der Kompass Bus GmbH eine Vorauszahlung in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung und spätestens bis 14 Tage vor Beförderungsbeginn den Restbetrag zu leisten, soweit keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 4 Rücktritt durch den Besteller
  • 4.1 Vor Fahrtantritt kann der Besteller jederzeit vom Vertrag назадtreten. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber der Kompass Bus GmbH zu erfolgen. Anstelle der vereinbarten Vergütung schuldet der Besteller in diesem Fall der Kompass Bus GmbH eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht auf einen von der Kompass Bus GmbH zu vertretenen Umstand назадzuführen ist. Die angemessene Entschädigung ist als Pauschalbetrag wie folgt zu entrichten:
    • a. Bei einem Rücktritt bis zu 30 Tagen vor der geplanten Beförderung 15 %
    • b. bei einem Rücktritt von 29 bis 15 Tagen vor der geplanten Beförderung 30 %
    • c. bei einem Rücktritt von 14 bis zu 8 Tage vor der geplanten Beförderung 50 %
    • d. bei einem Rücktritt von 7 bis zu 2 Tagen vor der geplanten Beförderung 80 %
    • e. bei einem Rücktritt einen Tag vor der geplanten Beförderung 100 %
    der vertraglich vereinbarten Vergütung.
  • 4.2 Dem Besteller steht es frei, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden seitens der Kompass Bus GmbH nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
  • 4.3 Ein Anspruch auf Entschädigung entfällt, soweit der Rücktritt auf für den Besteller erhebliche und unzumutbare Leistungsänderungen seitens der Запрос транспорта24 GmbH beruht.
§ 5 Rücktritt durch die Kompass Bus GmbH
  • 5.1. Die Kompass Bus GmbH kann vor Beginn der Beförderung vom Vertrag назадtreten, soweit außergewöhnliche, von der Kompass Bus GmbH nicht zu vertretende Umstände vorliegen, die die Erbringung der Beförderungsleistung unmöglich machen.
  • 5.2. Der Besteller kann im Falle eines Rücktritts gem. Ziffer 5.1. lediglich den ihm im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag entstandenen notwendigen Aufwendungsersatz verlangen.
  • 5.3. Bei Nichtbeachtung der Ziff. 1.5 kann die Kompass Bus GmbH vom Beförderungsvertrag назадtreten, soweit die Erbringung der Beförderungsleistung für die Запрос транспорта24 GmbH dadurch unzumutbar wird. Das Recht auf Schadenersatz seitens der Kompass Bus GmbH bleibt unberührt.
  • 5.4. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Vorauszahlung und/oder der Restzahlung gemäß Ziff. 3.3 hat die Kompass Bus GmbH das Recht, von dem Beförderungsvertrag назадzutreten, wenn sie den Besteller zuvor erfolglos unter Fristsetzung zur Zahlung angemahnt hat. Das Recht auf Schadenersatz seitens der Kompass Bus GmbH bleibt unberührt.
§ 6 Kündigung aus wichtigem Grund
  • 6.1 Der Besteller und die Kompass Bus GmbH können den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein unvorhersehbarer wichtiger und nicht von den Parteien zu vertretener Grund vorliegt aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen Beeinträchtigungen, Erschwerungen oder Gefährdungen erheblicher Art, wie Krieg oder ähnliche Vorgänge (Aufstand, Unruhen, Bürgerkrieg etc.), terroristische Handlungen, Epidemien, unzumutbare Witterungs- und Straßenverhältnisse, Beeinträchtigungen durch Staatsorgane, Personen oder andere Vorkommnisse wie Demonstrationen, Straßenblockaden, Streiks etc., soweit die Beförderung dadurch unzumutbar wird. Gleiches gilt, wenn die Beförderung durch den Besteller, einen Fahrgast oder wegen Nichteinhaltung der Vorschriften nach Ziff. 2.2 b) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt und dadurch für die Kompass Bus GmbH unzumutbar wird.
  • 6.2 In den Fällen einer Kündigung gem. Ziff. 6.1. Satz 1 ist die Kompass Bus GmbH verpflichtet, eine vertragliche Rückabwicklung durchzuführen und die Fahrgäste in dem vertraglich bereitgestellten Fahrzeug назадzubefördern, soweit eine solche möglich ist. Eventuelle Mehrkosten einer Rückbeförderung, z.B. durch Inanspruchnahme eines Ersatztransportmittels, tragen die Vertragsparteien jeweils zu Hälfte. Die Rechte der Fahrgäste gem. Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 vom 16.02.2011 bleiben unberührt.
  • 6.3 Erfolgt eine Kündigung gem. Ziffer 6.1. Satz 2, so ist die Kompass Bus GmbH zu einer Rückbeförderung nur insoweit verpflichtet, als dass eine solche für die Kompass Bus GmbH zumutbar ist. Eventuelle Mehrkosten einer Rückbeförderung gehen zu Lasten des Bestellers. Die Rechte der Fahrgäste gem. Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 vom 16.02.2011 bleiben unberührt.
  • 6.4 Im Falle einer Kündigung nach Ziff. 6.1 entfällt der vertraglich vereinbarte Vergütungsanspruch der Kompass Bus GmbH . Der Kompass Bus GmbH steht stattdessen eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu. In jedem Fall müssen durch diese Vergütung die der Kompass Bus GmbH tatsächlich entstandenen Kosten und Aufwendungen, insbesondere durch die Inanspruchnahme Leistungen Dritter, abgedeckt sein.
§ 7 Haftung der Kompass Bus GmbH
  • 7.1 Die Kompass Bus GmbH haftet für Sachschäden gegenüber jeder beförderten Person bis zu einem Betrag von max. 200,00 €, soweit diese weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden.
  • 7.2 Bei sonstigen Schadenersatzansprüchen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und bei denen es sich nicht um Leben, Körper- und Gesundheitsschäden handelt, ist die Haftung der Kompass Bus GmbH ausgeschlossen und obliegt dem Beförderungsunternehmen. Dies gilt nicht, soweit eine Hauptpflicht des Vertrags verletzt wurde, oder der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt ist oder üblicherweise durch den Abschluss einer solchen Versicherung seitens des Beförderungsunternehmens abgedeckt wäre.
  • 7.3 Eine Haftung für Leistungsstörungen wegen höherer Gewalt oder sonstigen Beeinträchtigungen, Erschwerungen oder Gefährdungen erheblicher Art, wie Krieg oder ähnliche Vorgänge (Aufstände, Unruhen, Bürgerkrieg etc.), terroristische Handlungen, Epidemien, unzumutbare Witterungs- und Straßenverhältnisse, Beeinträchtigungen durch Staatsorgane, Personen oder andere Vorkommnisse wie Demonstrationen, Straßenblockaden, Streiks etc., ist ausgeschlossen. Die Regelung der Ziff. 6.2 bleibt unberührt.
  • 7.4. Für Leben, Körper- und Gesundheitsschäden haftet die Kompass Bus GmbH nicht.
  • 7.5. Die Rechte der Fahrgäste gemäß der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 vom 11.02.2011, insbesondere gem. Art. 7 und 8 und Art. 17 Abs. 1 und 2, bleiben von den in dieser Ziffer festgelegten Haftungsbegrenzungen unberührt. Im Falle einer Unterbringung der Fahrgäste in Folge eines aus der Nutzung des Omnibusses resultierenden Unfalls werden die Gesamtkosten der Unterbringung je Fahrgast auf 40,00 Euro pro Nacht und auf höchstens zwei Nächte beschränkt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gem. Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 181/2011.
§ 8 Gepäck, Verhalten der Fahrgäste
  • 8.1 Die Beförderung von normalen Gepäckstücken und üblichem Handgepäck ist Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht. Mehr als ein Gepäckstück pro Fahrgast, Sperrgepäck oder Gepäck in Übergröße werden nur nach vorheriger Absprache mit der Kompass Bus GmbH befördert.
  • 8.2 Von der Beförderung ausgeschlossen sind leicht entzündliche, explosionsfähige oder sonstige gefährliche Stoffe sowie alle sonstigen Gegenstände oder Stoffe, durch die die beförderten Personen gefährdet oder verletzt werden können.
  • 8.3 Der Besteller haftet für Schäden, die durch vom Besteller oder seinen Fahrgästen mitgeführten Gegenständen oder durch ein Verhalten des Bestellers oder seiner Fahrgäste verursacht werden, soweit die eingetretenen Schäden auf Umstände назадzuführen sind, die vom Besteller oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.
  • 8.4 Soweit der Besteller oder die Fahrgäste den Anweisungen der eingesetzten Busfahrer nicht Folge leisten, können diese von einer Beförderung ausgeschlossen werden, wenn die Weiterbeförderung dadurch für die Kompass Bus GmbH unzumutbar geworden ist. Ein Anspruch auf Rückbeförderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
  • 9.1 Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist oder soweit der Besteller keinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand der Sitz der Kompass Bus GmbH für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Kompass Bus GmbH steht es jedoch frei, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
  • 9.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Kompass Bus GmbH gilt deutsches Recht.
§ 10 Sonstiges
  • 10.1 Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen einschließlich der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
  • 10.2 Dem Besteller ist es untersagt, ein von der Kompass Bus GmbH beauftragtes und den Vertrag ausführendes Unternehmen innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung der Beförderungsleistung unmittelbar zu beauftragen. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift ist der Besteller verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € an die Kompass Bus GmbH zu leisten.
  • 10.3 Mängelansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren 1 Monat nach Abschluss der Beförderung, es sei denn es handelt sich um Mängelansprüche von Verbrauchern oder um Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden ausschließlich im Zusammenhang mit Vermittlungstätigkeit zwischen dem Besteller und dem Beförderungsunternehmen. Im Übrigen gelten, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

    Kompass Bus GmbH
    Ringbahnstrasse 6
    41460 Neuss